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   BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65   

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BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65 (https://dejure.org/1969,961)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1969 - II C 82.65 (https://dejure.org/1969,961)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1969 - II C 82.65 (https://dejure.org/1969,961)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung des halben Ruhegehaltes eines Mitgliedes der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei im Entnazifizierungsverfahren - Verwirkung des Rechts aus § 7 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Die von der Revision behauptete fachliche Eignung des Klägers könnte nämlich der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nur entgegenstehen, wenn sie als Beweggrund der für die Ernennung des Klägers zuständigen Organe der Beklagten zumindest das gleiche Gewicht erlangt hätte wie die parteipolitischen Ernennungsmotive (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II 37.63 mit Hinweis auf BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110 [114]; 5, 275 [276]; 8, 296 [298]).

    Denn eine "zeitliche Verschiebung" der Ernennung, auf die das Revisionsvorbringen anscheinend abstellen will, ist bei der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nur geboten und zulässig, wenn einem Beamten die durch die streitige Ernennung begründete Rechtsstellung aus parteipolitischen Beweggründen lediglich zu früh zuerkannt wurde (BVerwGE 2, 10 [21]; 3, 88 [90]; Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 58 = RiA 1960 S. 303]).

  • BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvL 5/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung landesrechtlicher Beamtenvorschriften bezüglich des

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Gleichwohl stehe diese Regelung nicht unter dem Schutz des § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131. Denn diese Vorschrift erfasse nur abschließende Maßnahmen (zu vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 9. Juli 1962 - 2 BvL 5/61, 6/61 -); dabei komme es, wie schon das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung dargelegt habe, nicht darauf an, ob eine nur als vorläufig gedachte Maßnahme gegenüber dem Betroffenen ausdrücklich als Übergangsmaßnahme bezeichnet worden oder ihm als solche aus anderen Gründen erkennbar gewesen sei.

    Von dieser Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich angeschlossen hat (BVerfGE 15, 80 [85]; 16, 254 [272]), ist das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen.

  • BVerwG, 26.08.1965 - II C 86.64

    Nichtberücksichtigung eines Beamten bei einer Ernennung wegen enger Verbindung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Die von der Revision erwähnte Fähigkeit des Klägers, "Parteiexzesse" abzuwehren, könnte zudem, hätte sie die am Ernennungsverfahren beteiligten Organe der Beklagten zur Ernennung des Klägers mitbewogen, nur den parteipolitischen Beweggründen zugeordnet werden (BVerwG, Urteile vom 25. November 1959 - BVerwG VI C 40.59 -, vom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 167.59 -, vom 8. Dezember 1960 - BVerwG II C 86.58 -, vom 26. August 1965 - BVerwG II C 86.64 - und vom 16. Januar 1969 - BVerwG II C 11.65 -).

    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Nichtanwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 ist - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall rechtsgleicher Wiederverwendung des Betroffenen - nur anerkannt, wenn die zur Entscheidung nach § 7 Abs. 2 G 131 berufene oberste Dienstbehörde dem betroffenen Versorgungsempfänger einen ausdrücklichen Bescheid über die Nichtanwendung des § 7 G 131 erteilt hat (so z. B. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 37.63 - mit Hinweis auf Urteil vom 26. August 1965 - BVerwG II C 86.64 - und BVerwGE 10, 158).

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Die von der Revision behauptete fachliche Eignung des Klägers könnte nämlich der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nur entgegenstehen, wenn sie als Beweggrund der für die Ernennung des Klägers zuständigen Organe der Beklagten zumindest das gleiche Gewicht erlangt hätte wie die parteipolitischen Ernennungsmotive (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II 37.63 mit Hinweis auf BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110 [114]; 5, 275 [276]; 8, 296 [298]).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Darlegungen dieses Inhalts, zu denen u. a. auch die Angabe der in das Wissen der benannten Zeugen gestellten Tatsachen aus dem Ernennungsverfahren gehört hätte (vgl. BVerwGE 5, 12 [13]), enthält die Revisionsbegründung nicht.
  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Denn eine "zeitliche Verschiebung" der Ernennung, auf die das Revisionsvorbringen anscheinend abstellen will, ist bei der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nur geboten und zulässig, wenn einem Beamten die durch die streitige Ernennung begründete Rechtsstellung aus parteipolitischen Beweggründen lediglich zu früh zuerkannt wurde (BVerwGE 2, 10 [21]; 3, 88 [90]; Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 58 = RiA 1960 S. 303]).
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Die von der Revision behauptete fachliche Eignung des Klägers könnte nämlich der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nur entgegenstehen, wenn sie als Beweggrund der für die Ernennung des Klägers zuständigen Organe der Beklagten zumindest das gleiche Gewicht erlangt hätte wie die parteipolitischen Ernennungsmotive (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II 37.63 mit Hinweis auf BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110 [114]; 5, 275 [276]; 8, 296 [298]).
  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Die von der Revision behauptete fachliche Eignung des Klägers könnte nämlich der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nur entgegenstehen, wenn sie als Beweggrund der für die Ernennung des Klägers zuständigen Organe der Beklagten zumindest das gleiche Gewicht erlangt hätte wie die parteipolitischen Ernennungsmotive (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II 37.63 mit Hinweis auf BVerwGE 2, 10 [18]; 3, 110 [114]; 5, 275 [276]; 8, 296 [298]).
  • BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Nichtanwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 ist - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall rechtsgleicher Wiederverwendung des Betroffenen - nur anerkannt, wenn die zur Entscheidung nach § 7 Abs. 2 G 131 berufene oberste Dienstbehörde dem betroffenen Versorgungsempfänger einen ausdrücklichen Bescheid über die Nichtanwendung des § 7 G 131 erteilt hat (so z. B. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 37.63 - mit Hinweis auf Urteil vom 26. August 1965 - BVerwG II C 86.64 - und BVerwGE 10, 158).
  • BVerwG, 06.01.1956 - II C 197.53
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65
    Günstigere Maßnahmen im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 sind nur abschließende, von den hierfür zuständigen Behörden des Dienstherrn unter Anwendung des allgemeinen Beamtenrechts getroffene und rechtsbegründende Verwaltungsentscheidungen (BVerwGE 3, 72 [73]; 3, 277 [279]).
  • BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60

    Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Regelung des Rechts

  • BVerwG, 09.05.1956 - II C 246.54

    Rechtmäßigkeit von Sühnemaßnahmen für ehemalige National-Sozialisten - Regelung

  • BVerwG, 16.01.1969 - II C 11.65

    Voraussetzungen für die Schutzwürdigkeit von Vertrauen bezüglich der

  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 21.58

    Wiederherstellung der durch den Nationalsozialismus gestörte Ordnung innerhalb

  • BVerwG, 08.12.1960 - II C 86.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.05.1959 - VI C 40.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.02.1960 - VI C 64.57
  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 175.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.06.1960 - II C 167.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 86.65

    Versorgungsbezüge eines Beamten - Beendigung eines Beamtenverhältnisses -

    Denn bei Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung von Versorgungsbezügen trägt im Verwaltungsrechtsstreit die Verwaltungsbehörde - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit der Bewilligung (ebenso BVerwGE 18, 168, zuletzt Urteil des Senats vom 24. Februar 1960 - BVerwG II C 82.65.-).
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